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Landgericht Münster verurteilt die DeuKap Deutsche Kapitalanlagen Service-Vermittlungs GmbH zu Schadensersatz
Das Landgericht Münster hat mit Urteil vom 7. November 2019 (Az. 114 O 30/18) die DeuKap zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 8.517,53 zzgl. Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verurteilt. Das Landgericht hat dem geschädigten Anleger auch einen entgangenen Gewinn zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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