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Paukenschlag bei der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann: Die Esslinger Kanzlei hat gleich drei Urteile für geschädigte Autobesitzer im Abgasskandal um VW erstritten. Die Volkswagen AG muss den Autokäufern wegen der verwendeten manipulierten Abgassoftware den Kaufpreis Zug und Zug gegen Rückgabe des Autos erstatten.
Die Kanzlei AKH-H hat vor dem Oberlandesgericht München ein bahnbrechendes Urteil gegen die Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost EG erstritten. Das Gericht verurteilte die Bank zu Schadensersatz und Rückabwicklung der empfohlenen Anlagen. Das Urteil stützt sich auf Beraterhaftung aufgrund mangelnder Aufklärung über Verflechtungen der involvierten Gesellschaften.
Das Landgericht Kassel hat mit Urteil vom 4. April 2019 (Az. 5 O 1024/17) die Volksbank Kassel Göttingen eG zu Schadensersatz und Rückabwicklung der von ihr empfohlenen hochriskanten Anlagen an den geschlossenen Fonds KGAL - Alcas 185 European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG und Turkon - Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Hinweis auf ein „Ja“ zum Vorliegen eines Sachmangels bei Fahrzeugen, die von der Abgasmanipulation betroffen sind, hat der Bundesgerichtshof einem VW-Kunden den Rücken gestärkt und die Chancen auf Schadensersatz bekräftigt.
Die Daimler AG ist in gleich drei Fällen vom Landgericht Stuttgart zum Schadenersatz verurteilt worden. Medienberichten zu Folge sollen die Schadenersatzzahlungen bis zu 40.000 EUR betragen haben. Allein die Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann steht bereits jetzt mit einer dreistelligen Zahl an möglichen weiteren Klagen in den Startlöchern.
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mit Sitz in Esslingen am Neckar hat ein weiteres Urteil für einen geschädigten Anleger des Hannover Leasing Fonds Nr. 165 erstritten. Das Oberlandesgericht München hat den bekannten Münchner Finanzvertrieb, die Lange Vermögensberatung GmbH, zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mehrere Gerichte haben Verbrauchern Recht gegeben, die gegen Beitragserhöhungen ihrer privaten Krankenversicherung geklagt hatten. Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof im sogenannten Treuhänderstreit. Den Versicherungsunternehmen drohen Rückzahlungsforderungen in Millionen – oder gar Milliardenhöhe.
In dem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 29.11.2018 hat das LG Frankfurt die Accontis GmbH auf Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am Hannover Leasing Fonds 182 Life Invest Deutschland II sowie auf Zahlung des entgangenen Gewinns und der Freistellung von wirtschaftlichen Nachteilen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mit Sitz in Esslingen am Neckar hat ein Urteil für eine geschädigte Anlegerin der »MS Spica Schifffahrtsgesellschaft mbH Co. KG« erstritten. Aufgrund des Urteils vom 5. 11. 2018 wurde die Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz eG auf Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt.
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mit Sitz in Esslingen am Neckar hat ein Urteil für eine geschädigte Anlegerin der » MS Vega Sachsen Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG « erstritten. Aufgrund des Urteils vom 17.10.2018 wurde die Sparkasse Leipzig verpflichtet, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 15.151,64 EUR zzgl. Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung zu zahlen.
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mit Sitz in Esslingen am Neckar hat ein Urteil für einen geschädigten Anleger des Hannover Leasing Fonds Nr. 165 erstritten. Mit Urteil vom 30.08.2018 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Frankfurter Sparkasse Anstalt des Öffentlichen Rechts auf Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt.
Die Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann hat ein positives Urteil gegen die Sparkasse Neumarkt i.d. OPf.-Parsberg am Landgericht Nürnberg-Fürth erstritten. Aufgrund des Urteils vom 27.09.2018 wurde die Sparkasse verpflichtet, dem Kläger einen Betrag in Höhe von 19.400,- EUR, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung an der Orange Ocean MS "United Tambora" zu zahlen.
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